Der Antragsteller kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Lettland beantragen, wenn er sich mindestens fünf Jahre im Land aufgehalten hat. Sie müssen sich mindestens vier Jahre im Land aufgehalten haben und über Kenntnisse der Sprache, der allgemeinen Geschichte und der Nationalhymne verfügen.

Staatsbürgerschaft

Antragsteller können die lettische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren Aufenthalt beantragen, vorausgesetzt, sie haben den größten Teil dieser Zeit in Lettland gewohnt. In Lettland gibt es kein direktes Programm zur Staatsbürgerschaft durch Investitionen.

Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft

Fünf Jahre nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung kann der Antragsteller eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss der Bewerber vier der fünf Jahre im Land gelebt und den grundlegenden lettischen Sprachtest auf der Stufe A2 erfolgreich bestanden haben. Der Antragsteller muss außerdem nachweislich über Kenntnisse der allgemeinen Geschichte Lettlands und der Nationalhymne verfügen. Um die lettische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen die Bewerber auf ihre frühere Staatsbürgerschaft verzichten, wobei Ausnahmen möglich sind.

SCHLÜSSELFAKTEN

  • Unternehmensinvestition von 50.000 €, plus 10.000 € Spende, plus Gebühren.
  • Vollständiger Familienwohnsitz
  • Flexibel. Kein Wohnsitzzwang.
  • Verlängerbar nach 5 Jahren
  • Schengen-Visum für die EU.
  • Währung der Eurozone

Lettland ist Teil der Eurozone und gehört auch zur Schengen-Visazone. Ein Wohnsitz in Lettland ermöglicht es Investoren daher, in der gesamten Schengen-Visazone der EU zu reisen. Antragsteller können nach fünf Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen aber den größten Teil dieser Zeit im Land gelebt haben. Die lettische Hauptstadt Riga ist nur 90 Flugminuten von Moskau entfernt. Die meisten Einwohner Lettlands sprechen Russisch, und Lettland ist ein beliebtes Ziel für Russen, die ein Investorenvisum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Staatsbürgerschaft in Europa.